Die wichtigsten Regeln



Allgemeines

Wer ein Pferd auf Straßen, Wegen oder Flächen, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind, reitet oder führt, muss sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten. Im Sinne der StVO werden Reiter als langsame Fahrzeuge eingestuft. Reiter und Führer brauchen zwar keinen Führerschein, müssen aber über eine ausreichende Qualifikation verfügen. Die Pferde müssen verkehrssicher ausgebildet sein und die Ausrüstung muss den üblichen Sicherheitsstandards entsprechen.


Reiten und Führen

Reiter und Führer müssen den äußeren rechten Straßenrand benutzen. Beim Führen geht der Führer grundsätzlich links vom Pferd. Werden mehrere (max. vier) Pferde von einer Person geführt, müssen sie aneinander gekoppelt sein. Das Führen vom Fahrrad (oder gar vom Auto) ist nicht erlaubt. Ebenso das Reiten ohne Sattel und Zaumzeug. Bürgersteige, Fuß- und Fahrradwege dürfen weder zum Reiten noch zum Führen benutzt werden. Für Reiter gelten die allgemeinen Verkehrsschilder.


Gruppen und Verbände

Kleine Gruppen (bis max. fünf Reiter) sollten auf der Straße hintereinander reiten. Ab sechs Reitern ist es sinnvoll, einen Verband zu bilden, indem sich die Reiter zu Zweierreihen formieren. Der Verband darf nicht länger als 25 m sein. Das entspricht in etwa 12 Reitern. Bei noch größeren Gruppen müssen mehrere Verbände gebildet werden. Der Abstand zwischen den Verbänden muss mindestens 25 m betragen, um anderen Verkehrsteilnehmern das Überholen und Einscheren zu ermöglichen. Der Anfang und das Ende eines Verbandes wird von erfahrenen Reitern gebildet, die für die Gruppe verantwortlich sind. Der Verband muss als solcher deutlich erkennbar sein und gilt verkehrstechnisch als ein Fahrzeug. Eine Kreuzung muss zum Beispiel geschlossen überquert werden, auch wenn für die letzten Reiter die Ampel bereits auf Rot steht.


Überqueren von Straßen

Das Linksabbiegen auf einer Straße muss rechtzeitig und deutlich angezeigt werden. Ein einzelner Reiter oder ein geschlossener Verband ordnet sich hierzu zur Fahrbahnmitte ein und wartet, bis die Gegenfahrbahn frei ist.
Bei einer kleinen Gruppe ist eine andere Vorgehensweise ratsam: Die Gruppe reitet zunächst auf der rechten Fahrbahnseite an der Abzweigstelle vorbei und hält, wenn der letzte Reiter die Stelle passiert hat. Dann überqueren alle auf ein Kommando gleichzeitig die Straße und reiten auf der gegenüberliegenden Seite (jetzt in entgegengesetzter Reihenfolge) wieder ein Stück zurück und können nun gefahrlos nach rechts abbiegen. Die Zeit der Straßenquerung wird dadurch erheblich verkürzt.


Beleuchtung

Bei schlechter Sicht und bei Dunkelheit müssen Pferde, die auf öffentlichen Straßen und Wegen geritten oder geführt werden, ausreichend beleuchtet sein. Ein einzelner Reiter muss mit einem nach vorn und hinten gut sichtbaren, weißen oder gelben Licht ausgerüstet sein. Das Licht muss blendfrei sein und auf der linken Seite geführt werden. Ein Verband gilt als ein Verkehrsteilnehmer und muss deshalb nur am Anfang und Ende beleuchtet sein (vorne weiß und hinten rot).
Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften sollten Reiter schon im eigenen Interesse dafür sorgen, dass sie in der Dunkelheit rechtzeitig erkannt werden. Zusätzliche Reflektoren auf der Kleidung und an den Pferden sind erlaubt und zweckmäßig.